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HINWEISGEBERSYSTEM

Warum ein Hinweisgebersystem?

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Ein verantwortungsvoller und regelkonformer Umgang ist uns wichtig. Deshalb haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das Ihnen ermöglicht, vertraulich und sicher auf mögliche Verstöße hinzuweisen.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Hinweis geben möchte? (Dropdown wie aktuell)

Sie können sich entweder an die interne Meldestelle der PalliativTeam Frankfurt gGmbH oder an eine externe Meldestelle des Bundes wenden.

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Wir empfehlen, zuerst den internen Weg zu nutzen. Mitarbeitende der PalliativTeam Frankfurt gGmbH können dafür ein sicheres Online-Portal verwenden. Alternativ ist auch eine Meldung per E-Mail, Post oder mündlich möglich. Für schriftliche Meldungen steht ein Formular zum Herunterladen bereit.

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Die interne Meldestelle wird von einer beauftragten, unabhängigen Ansprechperson betreut.

Die Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Übersicht oder auf unserer Website.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Hinweis geben möchte? Sie können sich entweder an die interne Meldestelle der PalliativTeam Frankfurt gGmbH oder an eine externe Meldestelle des Bundes wenden. Wir empfehlen, zuerst den internen Weg zu nutzen. Mitarbeitende der PalliativTeam Frankfurt gGmbH können dafür ein sicheres Online-Portal verwenden. Alternativ ist auch eine Meldung per E-Mail, Post oder mündlich möglich. Für schriftliche Meldungen steht ein Formular zum Herunterladen bereit. Die interne Meldestelle wird von einer beauftragten, unabhängigen Ansprechperson betreut. Die Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Übersicht oder auf unserer Website.

Externer Meldeweg:

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Bundeskartellamt (zu Sachverhalten gemäß § 22 HinSchG):
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger

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Bafin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zu Sachverhalten gemäß § 21 HinSchG):
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2BaF6&c=-1&language=ger

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Bundesamt für Justiz (zu Sachverhalten gemäß § 19 HinSchG):
https://formulare.bfj.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4A7297A1BC9BFA4AA8D0

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Interner Meldeweg:

 

Online:
Passwortgeschütztes Meldeportal (nur intern)

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Postweg:
– VERTRAULICH –
Hinweisgebermeldestelle
PalliativTeam Frankfurt gGmbH
Geleitsstr. 14
60599 Frankfurt am Main

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Mail: hinweisgeber[at]palliativteam-frankfurt.de

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Telefon: 069 – 13 02 556-112

Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Meldestelle? Die interne Meldestelle ist innerhalb unseres Unternehmens angesiedelt. Sie ist dafür da, Hinweise vertraulich zu prüfen und Lösungen zu finden, bevor es zu größeren Problemen kommt. Die externe Meldestelle wird vom Staat betrieben, zum Beispiel vom Bundesamt für Justiz. Dort können Sie sich melden, wenn Sie den internen Weg nicht nutzen möchten oder kein Vertrauen in eine interne Klärung haben. Beide Wege sind erlaubt und gesetzlich geschützt.

Welche Fristen gelten für Rückmeldungen? Nach Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Spätestens nach drei Monaten bekommen Sie eine Rückmeldung mit Informationen über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen – soweit dies möglich ist, ohne Untersuchungen oder Rechte anderer zu gefährden.

Wie schützt mich das Gesetz, wenn ich einen Hinweis gebe? Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie davor, Nachteile oder Druck zu erfahren, weil Sie einen Hinweis gegeben haben. Niemand darf Sie deshalb benachteiligen – auch nicht indirekt. Bei Verstößen gegen dieses Verbot drohen Bußgelder. Sie können auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch Benachteiligung ein Schaden entstanden ist. Wichtig ist: Sie müssen bei der Meldung davon überzeugt sein, dass Ihre Information richtig ist. Wenn Sie absichtlich falsche Informationen melden oder grob fahrlässig handeln, können Sie selbst haftbar gemacht werden.

Wo finde ich den Gesetzestext? Den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz: www.gesetze-im-internet.de/hinschg

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